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Geldauflage/ Bußgelder - Unsere Arbeit ermöglichen

Die DLRG in Niedersachsen kann durch gerichtliche Geldauflagen und Bußgelder zugewiesen werden. Dafür sind wir sehr dankbar, denn wir können unsere gemeinnützigen Aufgaben nur mit Hilfe von Spenden und Zuweisungen erfüllen.

Wir sind ehrenamtlich engagierte DLRG-Mitglieder und setzen uns dafür ein, Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Das beginnt bei uns mit der Schwimmausbildung und geht bis zur Ausstattung von Wasserrettungsstationen an deutschen Gewässern. Du kannst uns helfen, ein Leben zu retten. Frage bei deinem Gericht oder der Bußgeldstelle nach, ob du die Strafe an die DLRG in Niedersachsen zukommen lassen kannst.

So gehst du vor

  1. Nehme Kontakt mit uns auf. Wir beraten dich gerne. Tel: 05723 9463-94 oder E-Mail
     
  2. Gericht befragen: Frage die Behörde, ob du an die DLRG die Zuwendung abtreten darfst.
     
  3. Überweisung: Überweise den Betrag mit dem Aktenzeichen auf unser Bankkonto.
     
  4. Meldung: Wir informieren die betreffende Stelle, zum Beispiel das Amtsgericht, dass der Betrag unter dem Aktenzeichen eingegangen ist. Wir stellen dir ebenfalls eine Quittung aus.
     

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