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Informationen und Dokumente für Wirtschaft und Finanzen

Die zur Verfügung stehenden Dokumente gelten für die Gliederungen und Mitglieder im Landesverband Niedersachsen. Sie sind landesverbandsspezifische Erweiterungen zu bestehenden Prüfungsordnungen, Anweisungen und Richtlinien. Fragen können direkt an die Schatzmeister gestellt werden.


Förderungen des Landesverbandes

Seien es geminderte Beitragsanteile, Zuschüsse für Mitglieder im LandesSportBund, Rabatte und Co-Förderungen für Materialbeschaffungen sowie Ausbildungsförderungen. Im Folgenden stellen wir euch die verschiedenen Möglichkeiten und einzuhaltenden Fristen vor: Seien es geminderte Beitragsanteile, Zuschüsse für Mitglieder im LandesSportBund, Rabatte und Co-Förderungen für Materialbeschaffungen sowie Ausbildungsförderungen. Im Folgenden stellen wir euch die verschiedenen Möglichkeiten und einzuhaltenden Fristen vor:

Zur allgemeinen Unterstützung der DLRG-Tätigkeit wird der Beitragsanteil des Landesverbandes (für 2023: 6,80 EUR) in Höhe eines Teilbetrages von 0,60 Euro nicht eingezogen und kann auf Ebene der mitgliederführenden Gliederung frei verwendet werden.

Der Zuschuss des Landesverbandes wird im Juli in Höhe von 1,80 EUR / Mitglied ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich, da uns die Daten über die LSB-Statistik zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist allerdings, dass ihr die Mitgliedszahlen in das Intranet des Landessportbundes eingepflegt und der Sportart Rettungsschwimmen zugeordnet habt. Stichtag ist jeweils der 31. Januar.

Die niedersächsischen Gliederungen werden bei der Anschaffung von bestimmten Gegenständen unterstützt. Maßgebliche Kriterien sind der persönliche Schutz der Aktiven und die Standardisierung der Ausstattung. Rabatte gibt es zum Beispiel für Einsatzhosen, Wetterjacken, Neoprenanzüge oder auch Rettungspuppen. Die Zuschüsse werden direkt im Materialstellen-Shop der Gliederung angezeigt und bei der Rechnung verrechnet. Eine Förderung für ausgewählte Artikel aus dem Bereich der Seiltechnik können über folgendes Formular beantragt werden: https://forms.office.com/e/90Kg9hj7rx. Für Artikel der Firma Neuland ist aktuell eine Umweg über die Landesverband-Geschäftsstelle erforderlich. 

Eine Übersicht der geförderten Artikel findet ihr hier. 

Bei der Übersicht ist zu beachten, dass diese die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Preise enthalten. Die Rabatte und Zuschüsse sind auf Prozentbasis verhandelt, sodass die finalen Preise abweichen können. 

Aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel verfügt jede Gliederung über ein von der Mitgliedszahl abhängiges festes Budget, welches im Shop bei der Materialstelle hinterlegt ist. Falls dieses ausgeschöpft ist, prüfen wir gerne eine Ausweitung.

Weitere Fördermittel stehen zur Verfügung, die zusammen mit ausgewählten anderen Hauptförderern gewährt werden. Zuwendungen der Margot-Probandt-Franke-Stiftung werden durch den Landesverband um 50 Prozent aufgestockt und nach Vorlage der Rechnung an die Gliederung ausgezahlt. Zuwendungen der Strukturförderung des Bundesverbandes oder Förderungen des Landes für die Beschaffung von KatS-Fahrzeugen werden um bis zu 20 Prozent aufgestockt. In allen Fällen ist es erforderlich, dass ihr die Förderanträge an den Hauptförderer parallel als Kopie auch an die LV-Geschäftsstelle sendet. Bitte beachtet, dass mit den Investitionen erst nach der Entscheidung über die Anträge begonnen werden darf.

Diese Fristen sind einzuhalten:

- MPF-Stiftung: 30.04. und 30.11. für das laufende und das folgende Haushaltsjahr 

- Strukturförderung: 31.07. für das nachfolgende Haushaltsjahr

- Landesförderung: 31.12. für das nachfolgende Haushaltsjahr (aktuell ausgesetzt).

Zentrale Mailadresse für Anträge ist: Zuschuss(at)niedersachsen.dlrg.de

Die Förderung der Ausbildung vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen. Einerseits werden Lehrgänge des Landesverbandes bezuschusst, wenn niedersächsische Gliederungen die Teilnahme ihrer Mitglieder befürworten und die Kosten übernehmen. Die konkrete Förderung erfolgt im Rahmen der Lehrgangsabrechnung. Die Bezirke werden unterstützt, wenn diese im Namen des Landesverbandes Lehrgänge anbieten und durchführen. Für die aktiven Ausbilderqualifikationen und bestimmte Erstqualifizierungen im Vorjahr werden weitere Fördermittel bereitgestellt. Hierzu ist ein Antrag bis zum 31. Mai erforderlich. Anträge für die Trainer- und Übungsleiterförderung des LSB müssen ebenfalls bis zum 31. Mai über das LSB-Intranet gestellt werden.


Weitere Dokumente und Informationen

Meldetermine Bezirke

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Förderung Aktivenbekleidung und Sondermaterial (Artikelliste) 2024

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Reisekostenordnung (Stand 2022)

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Reisekostenformular

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