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Bootswesen

Motorrettungsboote (MRB) sind wichtige Einsatzmittel innerhalb der DLRG- Arbeit und dürfen nur, unabhängig von ihrer Motorisierungsstärke,  von geprüften DLRG-Bootsführern in Abhängigkeit von ihrem Einsatzgebiet geführt werden. Jedes MRB der DLRG verfügt über ein Bootsattest als Nachweis der zentralen Registrierung bei der DLRG.

Die Bedienung und Beherrschung der DLRG-Motorrettungsboote erfordert ein umfangreiches Fachwissen, das durch eine Fachausbildung zum DLRG-Bootsführer erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen wird. Die Fachausbildung umfasst sowohl theoretische (z.B. Gesetzeskunde), als auch DLRG­-spezifische Elemente. Hinzu kommen neben den allgemeinen praktischen Fahrmanövern auch spezielle,  wie z.B. Schleppen, Retten von Personen. Außerdem sind auch technische Dinge wie Bootspflege und Motorenwartung Bestandteil der Ausbildung.

Die Anforderungen an die Bootsführer sind je nach Einsatzgebiet (Binnenbereich, Küste) unterschiedlich. Der Bootsführerschein A ist auf die Binnengewässer ausgerichtet, der Bootsführerschein B auf Seeschifffahrtstraßen und Küstengewässer. Motorrettungsboote finden bei der DLRG u.a. Einsatz im Wasserrettungsdienst, im Katastrophenschutz, bei der Strömungs- und Luftrettung, im Tauchwesen und auch bei öffentlichen Veranstaltungen im, am und auf dem Wasser, wie z.B. Regatten, Schwimmwettbewerben. Zu diesen Schwerpunkten erfolgen jeweils gesonderte Einweisungen und Schulungen.

Der DLRG-Bootsführerschein kann in den jeweiligen Geltungsbereich des amtlichen Sportbootführerscheines umgeschrieben werden.

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