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Dezentrale Lehrgangsangebot des LV Niedersachsen

Fortbildung Lehrschein (181) II (Nr.: 2023-0169)

Status
Anmeldung nicht möglich
Zielgruppe

Lehrscheininhaber, die ihre Lizenz verlängern wollen

Voraussetzungen
(einzureichen bis 15.09.2023)
  • Lehrschein (181) vorhanden zu Beginn der Veranstaltung
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG fortgebildet werden:
  • Lehrschein
Inhalt
  • Erarbeitung von Übungsreihen
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Aktuelles aus dem Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen
  • 2 LE fachspezifisch Basisausbildung Einsatzdienste AV 401
Ziele

Wiederholung, Vertiefung und Neuerungen aus dem Bereich der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung. Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung der Ausbilder/Prüfer Schwimmen/ Rettungsschwimmen (Lehrschein) ist für vier Jahre gültig. Innerhalb dieser muss eine 15 UE umfassende Fortbildung besucht werden, nach der die Berechtigung für weitere vier Jahre verlängert wird.

Veranstalter
Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e.V. (Als Ansprechpartner vor Ort)
Verwalter
DLRG Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e.V. (Kontakt)
Leitung
Michael Lüken
Referent(en)
Aike Elling, Cherrin Fusshöller, Christian Rumkamp
Veranstaltungsort
St. Antoniushaus Vechta, Klingenhagen 6, 49377 Vechta
Termin
09.12.23 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr - St. Antoniushaus Vechta: 49377 Vechta, Klingenhagen 6

Meldeschluss
11.11.2023 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 15
Maximal: 45
Teilnehmerkreis
Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Bundesverband
Gebühren
  • 45,00 € für Teilnahmegebühr
  • -40,00 € für Zuschuss für TN aus Bez. OL-DI (Beitrag nach Bezuschussung entsprechend der Regeln des Bezirks OL-Di)
Mitzubringen sind

Schreibmaterial

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Nach Ablauf einer gültigen Qualifikation Lehrschein kann die Berechtigung, innerhalb der ersten zwei Jahre, durch ein Fortbildungsnachweis im Umfang von 15 LE verlängert werden. Hierbei wird der verstrichne Zeitraumt auf den 4 Jahresrhytmus angerechnet.
Nach Ablauf einer gültigen Qualifikation Lehrschein länger als 2 Jahre, kann die Berechtigung nur durch die erneute Teilnahme an einer Fachausbildung Lehrschein (ohne Prüfung) erfolgen. 

Dokumente

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