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Zeitraum: 01.12.2021 bis 30.06.2023

Schwimmkurse sowie zugehörige Schwimmausbildenden-Qualifizerungen

Das Land Niedersachsen hat mit „Startklar in die Zukunft“ ein Programm mit elf verschiedenen Bausteinen in den Bereichen Spiel, Sport, Bewegung und Kultur auf die Beine gestellt, um insbesondere Covid-19-pandemiebedingte Nachteile abzubauen und nimmt dabei Kinder, Jugendliche und ihre Familien klar in den Fokus. Die Umsetzung des Bausteins vier erfolgt durch den LandesSportBund Niedersachsen mit seiner Sportjugend gemeinsam mit der DLRG Niedersachen und dem Landesschwimmverband Niedersachsen (LSN).

Projektziel:

Jungen Menschen bis 27 Jahren soll ein Ausgleich zu Einschränkungen während der Covid- 19 Pandemie, die in Folge der Schließung von Schwimmbädern während des Lockdowns entstanden sind, ermöglicht werden. Ziel ist die Wiederaufnahme von Vereinsangeboten zur Erlangung der Schwimmfähigkeit und die Kompensation entstandener Lernrückstände sowie Unterrichtsausfall.

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren

Projektzeitraum: Das Projekt läuft bis zum 30.06.2023. Die Förderung der Schwimmkurse beginnt am 01.12.2021 und endet am 30.06.2023.

Fristen: Anträge für Maßnahmen, die nach dem 16.12.2022 – insbesondere im ersten Halbjahr 2023 – stattfinden sollen, müssen bis zum 12.12.2022 gestellt werden.

Gegenstand, Umfang und Höhe der Förderung:

Schwimmkurse:

  • Der Baustein 4 unterstützt Maßnahmen von Sportvereinen bzw. DLRG-Gliederungen, die Schwimmkurse vor Ort anbieten. Die Kurse sollen mit mindestens acht Teilnehmenden (unter Pandemie-Hygienekonzept mind. vier Teilnehmende) und einem zeitlichen Umfang von mindestens acht mal 45 Minuten angeboten werden.
  • Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 1.500 € pro Schwimmkurs. Von den 1.500 € können 300 € als Overheadkostenpauschale abgerechnet werden, ohne dass Belege für diesen Sockelbetrag eingereicht werden müssen. Übersteigen die Ausgaben die Pauschale von 300 €, sind diese nachzuweisen. Außerdem sind bis zu 200 € Materialanschaffungen möglich.
  • Die Schwimmkurse sollen möglichst kostenlos angeboten werden. Müssen Teilnehmerbeiträge erhoben werden, müssen diese in Ansatz zu den Ausgaben gebracht werden.
  • Schwimmkurse müssen vor Beginn beim LV für die Förderung angemeldet werden.
  • Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen DLRG-Gliederungen aus Niedersachsen sowie Sportvereine aus Niedersachsen, die LSB-Mitglied sind.   

Qualifizierung (Aus- und Fortbildung):

  • Hier werden alle Ausbildungen/Qualifikationen, die für die Ausbildung von Schwimmanfängern benötigt werden, gefördert.  
  • Die Förderung reicht von der Einstiegsqualifikation, wie dem "Ausbildungshelfer", über die Ausbildungsassistenten bis hin zum Lehrschein der DLRG bzw. dem Trainer-C.
  • Förderhöhen: „Ausbildungshelfer“ bis zu 2.500 €, Ausbildungsassistenten bis zu 4.000 €, Lehrscheinausbildung bis zu 5.000 €
  • Alle Ausgaben müssen nachgewiesen werden, Einnahmen müssen in Ansatz gebracht werden.
  • Antragsberechtigt sind alle Ortsgruppen, Bezirke und Lehrscheinregionen des DLRG LV Niedersachsen, die Ausrichter einer Qualifizierungsmaßnahme sind.
  • Lehrgänge müssen vorher beim LV angemeldet werden.

Ansprechpartner: Ihr habt Fragen zum Projekt? Ansprechpartner in der LV-Geschäftsstelle ist Fritz Flemes, Telefon: 05723/946394.

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