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Zeitraum: 06.07.2023 bis 01.12.2023

Das Gemeinschaftsprojekt vom LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) mit seiner Sportjugend (sj Nds), dem Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. (LSN) und dem DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. geht in die vierte Phase!

Anlass: Insgesamt haben in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) durch den Ausfall und die Schließung der Bäder mehr als 150.000 Kinder keinen Schwimmunterricht ausgeübt. Nach einer DLRG-Studie aus dem Jahr 2022 sind bundesweit 58 Prozent der Mädchen und Jungen keine sicheren Schwimmer, wenn sie dieGrundschule verlassen.

Zielsetzung: Ziel dieses Projektes ist die Verbesserung der Schwimmfähigkeit, insbesondere bei Kinder und Jugendlichen, die keinen Schwimmunterricht an den Grundschulen und auch weiterführenden Schulen hatten (Alter überwiegend von sechs bis 15 Jahren) oder aufgrund von infektionsschutzbedingten Bäderschließungen nicht das Schwimmen erlernen konnten.

Förderung: Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen und aus Mitteln der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche überwiegend von sechs bis 15 Jahren

Projektzeitraum: Das Projekt läuft vom 06.07.2023 bis 01.12.2023

Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) sind.

Fördervoraussetzung:

  • Fördervoraussetzung ist, dass der Sportverein die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum von der Zuschussbeantragung bis zur Auszahlung der bewilligten Fördermittel nachweisen kann. Der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit darf nicht älter als fünf Jahre sein.
  • Es müssen mindestens acht Teilnehmer den Schwimmkurs besuchen (insbesondere Kinder und Jugendliche); die Höchstanzahl beträgt 15 Teilnehmer (unter Pandemie-Hygienekonzept mind. 4 TN)
  • Ein Schwimmkurs umfasst mindestens 8-12 Lerneinheiten (LE).
  • Eine LE entspricht mindestens 45 Minuten.
  • Ein Sportverein darf nicht für den gleichen Schwimmkurs beim LSN und der DLRG einen Förderantrag stellen.
  • Die Maßnahmen (Schwimmkurse) dürfen nicht im Rahmen einer anderen Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes über den LSB bezuschusst werden.
  • Die Übungsleiterin/der Übungsleiter muss für den Zeitraum der Maßnahme über eine gültige DOSB C-Lizenz/Lehrschein der DLRG für die Sportart Schwimmen/Rettungsschwimmen (oder über eine höherwertige Qualifikation, z.B. Lehrkraft mit Fakultas Sport, Fachangestellte im Bäderbetrieb/“Bademeister/in“) verfügen, bzw. bei Anfängerschwimmkursen über die LSN-ÜLAS Qualifikation.

Umfang und Höhe der Förderung: Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Förderung pro Schwimmkurs in Höhe von 500,00 Euro.

Das Projekt unterstützt Maßnahmen von Sportvereinen, die Schwimmkurse vor Ort anbieten. Die Kurse sollen mit einem zeitlichen Umfang von acht bis zwölf mal 45 Minuten, bevorzugt an Nachmittagen oder im Block an Wochenenden oder Feiertagen oder in Schulferien oder außerunterrichtlichen Projektwochen (außerhalb des schulischen Ganztagsbudgets) angeboten werden. Für die aktiven Teilnehmenden an den Schwimmkursen hat der LSB mit seiner sj Nds. eine Unfall- und Haftpflichtversicherung bei der ARAG Sportversicherung abgeschlossen.

Anzahl der Kurse: Unbegrenzt.

 

Informationen rund um das Projekt bekommt ihr bei Frauke Birkhof und Thomas Prusko:

Mail: NLS4(at)niedersachsen.dlrg.de

Telefon: 05723/9463 -82 / -89


Dokumente zum Projekt: Niedersachsen lernt Schwimmen⁴

Anmeldeformular (Stand 6.7.2023)

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Durchführungsbestimmungen (Stand 6.7.2023)

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Teilnahmeliste (Stand 6.7.2023)

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